Eltern haften für Ihre Kinder ! Verbreitete Rechtsirrtümer und sonstiges Allerlei aus dem Paragraphendschungel

Lionsfreund Jürgen Zöllner referierte zu unserem Clubabend am 24. August 2020 zu verbreiteten Rechtsirrtümern, Rechtsfragen, einzelnen Regelungen sowie gern verwendeten Formulierungen in Krimis u.ä. , deren Verständnis und Auslegung im Gros der Bevölkerung nicht immer den tatsächlichen rechtlichen Verhältnissen entspricht.
Ein Parforceritt durch den Paragraphendschungel und das durch die Medien und Fernsehen nicht immer korrekte vermittelte Rechtsverständnis. Interessant war u.a. besonders die Entstehungsgeschichte der sog. Miranda – Warnung (Belehrung über verfassungsmäßige Rechte) in Amerika. Weitere angesprochene Sachverhalte betrafen u.a. folgende Fragen:

  • Ist man verpflichtet einen Personalausweis mitzuführen?
  • Gibt es die Fernsehkrimi Formulierung „Halten Sie sich zu unserer Verfügung – verlassen Sie die Stadt nicht!“ ?
  • Gibt es den Straftatbestand Behinderung der Justiz und was ist Strafvereitelung (§ 258 StGB) wirklich?
  • Hat man bei einer Festnahme einen Anruf frei?
  • Was ist der Unterschied zwischen einem Pflichtverteidiger und einem Wahlverteidiger ?
  • Schützt Trunkenheit vor Strafe?
  • Welche Farbe hat der Hammer im Gerichtssaal ? (Antwort keine – es gibt keinen Hammer!)
  • Was ist strafbar? Drogenkonsum, -besitz, -handel, -anbau ?
  • Was ist Zechprellerei und ist sie strafbar?
  • Wie lang ist lebenslänglich als Strafmaß tatsächlich?
  • Ist reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ?
  • Eltern haften für Ihre Kinder ?
  • Das Öffner der Packung verpflichtet zum Kauf ?
  • Unser Personal ist berechtigt Taschenkontrollen auszuführen ? Ist das möglich?

Es handelte sich dabei nicht um das trockene Reiten auf Paragraphen, sondern um einen interessanten, kurzweiligen Vortrag, der vom witzig-provokant geführtem Dialog mit den Zuhörern lebte.